Extra-Rollenverhalten und psychologischer Vertrag

Mit­ar­bei­ter neh­men in Orga­ni­sa­tio­nen vie­le Rol­len ein. Man­che die­ser Rol­len sind expli­zit beschrie­ben, z. B. im Arbeits­ver­trag oder in Stel­len­be­schrei­bun­gen, bei man­chen ist dies jedoch auch nicht der Fall und die­se Rol­len stel­len daher ein Extra dar[1]. Ein Bei­spiel ist der Buch­hal­tungs­mit­ar­bei­ter, des­sen Tätig­kei­ten recht genau in einer Stel­len­be­schrei­bung fest­ge­hal­ten sind, z. B. die Erstel­lung der Bilanz. Der Buch­hal­tungs­mit­ar­bei­ter kann aber auch zusätz­li­che Rol­len ein­neh­men, z. B. die Ein­ar­bei­tung neu­er Mit­ar­bei­ter und die akti­ve Teil­nah­me an Bespre­chun­gen. Für die Erstel­lung der Bilanz kann ihm ein kla­res Ziel vor­ge­ge­ben und des­sen Errei­chen kon­trol­liert wer­den, aber für die Ein­ar­bei­tung neu­er Mit­ar­bei­ter ist die Vor­ga­be exak­ter Zie­le schon schwie­ri­ger und für die akti­ve Teil­nah­me an Bespre­chun­gen fast unmög­lich. Das Funk­tio­nie­ren einer Orga­ni­sa­ti­on ist von der Bereit­schaft zur Über­nah­me sol­cher Extra-Rol­len abhängig. 
[1]      Vgl. Matiaske/Weller (2003), S. 101 ff.