Musterlösungen
Aufgabe 1
Kantine
Das Know-How der Bankangestellten bezieht sich auf das Kernbankgeschäft und nicht auf das Zubereiten von Essen. Beide Themengebiete sind soweit voneinander entfernt, dass keine Synergie entstehen kann. Daher ist das Insourcing-Potenzial für die Kantine sehr gering. Die strategische Bedeutung und die Spezifität der Kantine für eine Bank ist ebenfalls sehr gering, weshalb die Outsourcing-Restriktion ebenfalls sehr niedrig ist.
IT
Anders als bei der Kantine ist bei der IT das Know-How von mittlerer Relevanz. Das Bankgeschäft wird durch die IT unterstützt, man muss die IT also bedienen können, jedoch ist es nicht von Nöten ein Spezialist zu sein. Da die Geschäftsprozesse durch die IT unterstützt werden, findet eine Synergie statt. Das Insourcing-Potenzial für die IT der Bank ist daher eher mittig einzuordnen.
IT: gemeinsame Servicegesellschaften
• Insourcing-Potenzial (Know-how und Synergie): 45%
• Outsourcing-Restriktion (Strategische Bedeutung und Spezifität): 95%
Kantine: langfristige Verträge
• Insourcing-Potenzial (Know-how und Synergie): 35%
• Outsourcing-Restriktion (Strategische Bedeutung und Spezifität): 60%
a) Kantine
Eine Bank verfügt nicht über das Knowhow für die Verpflegung ihrer Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Arbeitszeit, da gastronomische Dienstleistungen nicht zu ihrem Betriebszweck gehören. Im Hinblick auf das Geschäftsmodell einer Bank sind Synergieeffekte ebenfalls kaum auszumachen. Das Insourcing- Potential ist daher als sehr gering einzustufen.
Die Betriebsgastronomie bei einer Bank kann als sehr unspezifisch angesehen werden, da sich deren Betrieb und Angebot nicht von der eines Chemiekonzerns oder einer Einrichtung des öffentlichen Diensts unterscheidet. Die strategische Bedeutung ist ebenfalls eher untergeordneter Natur. Falls eine Bank jedoch mit ausgeprägter Fluktuation oder hohen Fehlzeiten ihrer Mitarbeitenden zu kämpfen hat und es eines der Unternehmensziele ist, die Mitarbeitendenbindung zu erhöhen bzw. die Fehlzeitenquote zu senken, kann einer eigenen Kantine durchaus eine gewisse strategische Bedeutung zukommen: Gemeinsame betriebsinterne Mittagspausen können zur einer Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls beitragen, was für die Mitarbeitendenbindung förderlich ist. Ein Angebot an gesunden, ausgewogenen Speisen kann dazu beitragen, die Gesundheit der Belegschaft zu stärken und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren. Insgesamt sind die Outsourcing-Restriktionen jedoch eher als gering einzustufen.
Bei sowohl gering ausgeprägtem Insourcing-Potential als auch kaum gegebenen Outsourcing-Restriktionen wären somit spontane Marktbeziehungen — das Personal versorgt sich in den Mittagspausen individuell selbst in Gastronomie und Einzelhandel in der Umgebung — als Vertragsbeziehung anzustreben (vgl. Lösung Aufgabe 2 C). Falls es aus strategischer Sicht jedoch gewünscht sein sollte, dass zumindest die Möglichkeit für betriebsinterne Mittagspausen besteht (sei es zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls oder aus ernährungserzieherischer Absicht), oder die Infrastruktur für eine Betriebsgastronomie schon vorhanden ist (Synergieeffekt), sollte der Betrieb einer Kantine ausgeschrieben werden. Dabei sollte der erste Vertrag eher eine kürzere Laufzeit aufweisen, um bei ausbleibender Akzeptanz flexibler reagieren zu können. Wenn sich zeigt, dass die Kantine gut angenommen wird, kann der Vertrag in einen mit mittelfristiger Laufzeit umgewandelt werden.
b) IT
Heute, im Zeitalter des Online-Bankings und Hochfrequenzhandels, kommt der IT einer Bank eine sehr hohe strategische Bedeutung zu. Auch ist von einer sehr hohen Spezifität der von ihr betriebenen IT-Infrastruktur auszugehen. Die Outsourcing-Restriktion für die IT einer Bank ist folglich als sehr hoch anzusetzen. Wie hoch das vorhandene Knowhow im Bereich IT ausfällt, dürfte je nach Bank bzw. Bankentyp individuell sehr unterschiedlich sein. Da das Bankengeschäft ohne IT-Unterstützung heute nicht mehr denkbar ist, sind Synergien in hohem Maße möglich. Das Insourcing-Potential bewegt sich je nach vorhandenem Knowhow zwischen mittelhoch und hoch.
Aufgabe 2
Aufgabe 3
Die strategische Bedeutung und die Spezifität ist sehr hoch, da im Bankenwesen sehr vertrauliche Daten verwaltet werden und man einen Dienstleister möglicherweise nicht genau kontrollieren kann. Somit ist die Outsourcing-Restriktion sehr hoch.
Aus diesen Gründen wäre eine gemeinsame Servicegesellschaft empfehlenswert, in der mehrere Banken den gleichen IT-Dienstleister verwenden. Ein Beispiel dafür sind die Sparkassen, welche alle die Finanzinformatik als IT-Dienstleister besitzen.
IT: Gemeinsame Servicegesellschaften
- Vertragspartner sind die Bank und ein IT-Dienstleister
- Beide Seiten beteiligen sich an der Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft
- Die Bank zahlt die Kosten der Tochtergesellschaft und erhält dafür entsprechende Leistungen im Bereich ihres IT-Managements -> die Tochtergesellschaft übernimmt schrittweise alle Aufgaben des IT-Managements und berät zudem die Geschäftsführung der Bank
- Der IT-Dienstleister stellt Personal und nicht monetäre Ressourcen für die Tochtergesellschaft zur Verfügung und wird dafür an den Gewinnen der Tochtergesellschaft beteiligt
- Zudem erweitert der IT-Dienstleister sein Know-How im Bereich der Finanz-IT
- Beide Seiten verpflichten sich, ihre Beteiligung an der Tochtergesellschaft auf 10 Jahre zu garantieren, um die beiderseitige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Kantine: Langfristige Verträge
- Verpachtung der Kantinenfläche zum Zweck einer Ermäßigung der Personalverpflegung unserer Bankangestellten
- Unternehmen stellt somit dem Anbieter das Kantinengebäude zur ständigen Nutzung zur Verfügung
- Unternehmen übernimmt auf eigenes wirtschaftliches Risiko alle Kosten der Bewirtschaftung der Mitarbeiterverpflegung (Waren, Personal, Betriebs‑, Sach- und Verwaltungskosten), sowie alle weiteren Kosten, welche mit der Bewirtschaftung, Führung und Leitung der Kantine des Unternehmens in Verbindung stehen
- Einhaltung der festgelegten Preise wird bis Vertragsende garantiert
- Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, sofern keine Vertragsbeendigung einer Partei vorliegt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 5 Jahre
- Zum Vertragsende hat der Anbieter das Pachtobjekt, sowie das Inventar in vertragsgemäßen
Zustand herauszugeben
- Bei Verstößen gegen Vertragspflichten (z.B. Zahlungsunfähigkeit oder Säumigkeit in der
Bezahlung von Schulden, unzugänglicher Buchführung / unrichtige oder irreführende
Angaben über den Geschäftsbetrieb bzw. Den Umsatz oder einer amtsärztlichen
festgestellten gesundheitlichen Gefährdung durch den Kantinenbetrieb) haben beide
Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen
Bei starker Outsourcing-Restriktion und gleichzeitig hohem Insourcing-Potential würde sich nach obiger Abbildung nur eine Eigenerstellung anbieten. Sollte dies aber keine Option sein (weil beispielsweise das Outsourcing der IT bereits beschlossen ist) oder aber das Insourcing-Potential nur mittelgradig ausgeprägt sein, könnte die Gründung einer eigenen Servicegesellschaft bzw. der Einstieg in eine bereits bestehende Möglichkeit der vertraglichen Umsetzung sein. Alternativ bietet sich für diesen Fall auch ein langfristig angelegter Vertrag mit einem auf den Finanzsektor spezialisierten IT-Dienstleister an.
Aufgabe 4
Kantine
Die Kantine stellt für die Mitarbeiter der Bank ein Essensangebot zur Verfügung. Dies besteht beispielsweise aus einem Frühstücksangebot mit Obst und belegten Brötchen, einem Mittagsangebot, wo man zwischen 3–5 Menüs wählen kann und einer dauerhaften Auswahl von Getränken und kleinen Snacks. Die Kantine könnte dann zu zwei Zeitfenstern am Tag geöffnet haben, wo man sich zwischen den jeweiligen Essensangeboten entscheiden kann.
IT
Der IT-Dienstleister steht für eine Gemeinschaft von mehreren Banken, alle IT-Systeme und die zugehörigen Datenhaushalte zur Verfügung und ist auch für deren Verfügbarkeit, Sicherheit und Wartung verantwortlich. Bei den IT-Systemen und Datenhaushalten muss es sich um Standardprodukte handeln, die auf alle Banken angewendet werden. Falls eine Bank einen individuellen Wunsch hat, muss dieser einzeln vertraglich geregelt werden.
IT: gemeinsame Servicegesellschaften
- Vertragspartner sind die Bank und ein IT-Dienstleister
- Beide Seiten beteiligen sich an der Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft
- Die Bank zahlt die Kosten der Tochtergesellschaft und erhält dafür entsprechende Leistungen im Bereich ihres IT-Managements ⇒ die Tochtergesellschaft übernimmt
schrittweise alle Aufgaben des IT-Managements und berät zudem die Geschäftsführung der Bank - Der IT-Dienstleister stellt Personal und nicht monetäre Ressourcen für die Tochtergesellschaft und wird dafür an den Gewinnen der Tochtergesellschaft beteiligt
- Zudem erweitert der IT-Dienstleister sein Know-How im Bereich der Finanz-IT
- Beide Seiten verpflichten sich ihre Beteiligung an der Tochtergesellschaft auf 10 Jahre zu garantieren, um die beiderseitige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Kantine: langfristige Verträge
- Verpachtung der Kantinenfläche zum Zweck einer Ermäßigung der Personalverpflegung unserer Bankangestellten
- Unternehmen stellt somit dem Anbieter das Kantinengebäude zur ständigen Nutzung zur Verfügung
- Unternehmen übernimmt auf eigenes wirtschaftliches Risiko alle Kosten der Bewirtschaftung der Mitarbeiterverpflegung (Waren‑, Personal‑, Betriebs‑, Sach- und Verwaltungskosten), sowie alle weiteren Kosten, welche mit der Bewirtschaftung, Führung und Leitung der Kantine des Unternehmens in Verbindung stehen
- Einhaltung der festgelegten Preise wird bis Vertragsende garantiert
- Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre; sofern keine Vertragsbeendigung einer Partei vorliegt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 5 Jahre
- Zum Vertragsende hat der Anbieter das Pachtobjekt, sowie das Inventar in vertragsgemäßen Zustand herauszugeben
- Bei Verstößen gegen Vertragspflichten (z.B. Zahlungsunfähigkeit oder Säumigkeit in der Bezahlung von Schulden, unzugänglicher Buchführung / unrichtige oder irreführende Angaben über den Geschäftsbetrieb bzw. den Umsatz oder einer amtsärztlichen festgestellten gesundheitlichen Gefährdung durch den Kantinenbetrieb) haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.